Englischkenntnisse
Bewerber*innen für englischsprachige Programme (wie den BA Cultural and Social Studies) müssen vor der Einschreibung Sprachkenntnisse im Englischen auf dem Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen.
Folgende Zertifikate werden diesbezüglich anerkannt:
- TOEFL (IBT nicht ITP) mind. 80 Punkte
- Cambridge English Advanced, level B2
- Cambridge English First, Grade C
- IELTS (IELTS for Study): Mindestnote 6.5
- UNIcert II-Zeugnis
Folgende Nachweise reichen für ein erfolgreiches Studium in der Regel nicht aus:
- Schulische Leistungen (inkl. Abitur)
- APIEL
- TOEIC
- BULATS
Sollten Sie aus zwingenden Gründen die hier geforderten Nachweise nicht erbringen können, dann wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Bitte beachten:
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Das geforderte Sprachzertifikat muss spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung im Original vorgelegt werden. Sollten Sie den geforderten Nachweis (ggf. mit der erforderlichen Note) nicht rechtzeitig vorlegen können, kann Ihnen die Einschreibung versagt werden.
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Um die gesetzte Deadline einzuhalten ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig um eine Teilnahme an einer entsprechenden Sprachprüfung zu bemühen.