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Rechtswissenschaft (Jura)

Studieninhalt

Was Sie im Laufe Ihres Studiums erwartet, haben wir für Sie an dieser Stelle etwas detaillierter dargestellt.

Das Grundstudium dient der Einführung in die Grundlagen der Rechts­wis­sen­schaft (z.B. Deutsche oder Europäische Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechts­so­zio­lo­gie) und der Kernfächer des Rechts (Zivilrecht, Straf­recht und Öffent­liches Recht).

Die Vorlesungen zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, die soge­nann­ten Grundkurse, vermitteln Ihnen nicht nur die notwendigen fach­li­chen Rechts­kenntnisse, sondern dienen auch dem Erwerb der spe­zifi­sch juristischen Ar­beits­weise bei der praktischen Falllösung wie "Gut­ach­ten­stil" und "Sub­sum­tions­tech­nik". Die Grundkurse werden von Ar­beits­ge­mein­schaf­ten zum prak­ti­schen Einüben des Stoffes und dieser Ar­beits­tech­ni­ken anhand prak­ti­scher Fälle be­glei­tet, die von wissen­schaft­lichen Mitarbeiter/-innen geleitet werden. Im Rahmen des Kompetenztrainings erhalten Sie das nötige Rüstzeug für das wissenschaftliche Arbeiten.

30_06_2010TdoT_6463 ©Heide Fest

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie besteht aus Vor­le­sungs­ab­schluss­klau­su­ren, die zu den Grundkursen und Grund­lagen­fächern angeboten werden, und einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger.

Viele unserer Studierenden gehen nach erfolgreich bestandener Zwi­schen­­prü­fung für ein oder zwei Semester an eine unserer über 170 Part­ner­­uni­­ver­­si­­tä­ten ins Ausland.

Das Grundstudium im Überblick


1. Semester

Grundkurs I Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining I
Grundlagenfach

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
Kompetenztraining I

2. Semester
Grundkurs II Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Methodik Öffentliches Recht
Grundkurs II Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining II
Grundlagenfach

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht

3. Semester
Einführung in das Verfahrensrecht
Grundkurs III Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs IV Zivilrecht
Grundkurs III Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs III Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach
Schlüsselqualifikation

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­ger/-in­nen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus 7 (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet) Grund­kurs­klausuren und einer Grundlagenfachklausur sowie einer Haus­arbeit für An­fän­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Straf­recht oder Zivilrecht.

Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Phasen, die in der Regel parallel zu­ein­ander verlaufen.

Sie werden zum einen weitere vertiefende Vorlesungen zu den Kern­fächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht besuchen wie z.B. das Europa­recht, All­ge­meines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kommunal­recht, Arbeits­recht, Erb­recht, Ge­sell­schaftsrecht und Baurecht.

In dieser Phase des Studiums liegen auch die so genannten "großen Übun­gen" (Übungen für Fortgeschrittene) in den drei Kernfächern, in denen wiederum Fälle in Form von Klausuren zu lösen sind. Die "großen Übungen" sind ein Teil der zu ab­sol­vie­ren­den Leis­tungs­kontrollen in den Kernfächern. Den anderen Teil, die Hausarbeiten für Fortgeschrittene, schreiben Sie in der vorlesungsfreien Zeit.

JuraSeminarFebr_2014_MG_5860 ©Heide Fest / Pressestelle

Zum anderen beginnt im Hauptstudium parallel dazu die universitäre Schwer­punkt­bereichsausbildung.

Das Hauptstudium im Überblick


4. Semester
Familienrecht
Zivilprozessrecht
Übung im Zivilrecht
Grundkurs IV Strafrecht
Übung im Strafrecht
Strafverfahrensrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungsprozessrecht
Polizeirecht
Kommunalrecht
Baurecht
Schlüssel-/Zusatzqualifikation

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Zivilrecht und Strafrecht
Praktische Studienzeit

5. Semester
Individualarbeitsrecht
Erbrecht
Handelsrecht
Gesellchaftsrecht
Übung im Öffentlichen Recht
Europrarecht + Arbeitsgemeinschaft
Völkerrecht
Kompetenztraining III

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Praktische Studienzeit

6. Semester
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
SPB-Seminar

7. Semester
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil

8. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren

9. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren

Das Absolvieren der universitären SPB-Prüfung nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ebenso möglich.

Die universitäre Schwerpunktausbildung dient der Ergänzung und Ver­tiefung der mit ihr zusammen­hän­gen­den Pflichtfächer sowie der Ver­mitt­lung in­ter­dis­zi­pli­nä­rer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird im 6. und 7. Semester absolviert. Die Schwerpunktbereiche be­ste­hen aus einem Pflicht- und Wahl­pflicht­teil bzw. Kern- und Er­gän­zungs­fächern. Insgesamt müssen 14 Se­mes­ter­wochenstunden im Rahmen der SPB-Aus­bil­dung absolviert werden.

Aus acht Schwerpunktbereichen (SPB) können Sie entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen wählen:
Privat- und Wirtschaftsrecht (SPB 1), Strafrecht (SPB 2), Völkerrecht (SPB 3), Staat und Verwaltung (SPB 4), Europarecht (SPB 5), Polnisches Recht (SPB 6), Medienrecht (SPB 7) und Ausländisches und Internationales Recht (SPB 8).

Schema_SPB-Ausbildung ©EUV - Martina Seidlitz

Schema zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung zum Download als pdf-Datei

Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einem mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung sind Kenntnisse aus dem Pflicht- und besuch­ten Wahl­­pflicht­­teil bzw. aus den Kern- und Er­gän­zungs­fächern nachzuweisen.

Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind not­wen­di­ge Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.

Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zu­zu­rechnen sind.

Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen insbesondere Ver­trags­ge­stal­tung, außergerichtliche Konfliktlösung und Me­dia­tion, Rhetorik, Ver­hand­lungsmanagement, Vernehmungslehre, an­walt­liche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.

Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechts­wissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechts­wissen­schaft­lich aus­ge­rich­te­ten Sprachkurses. Der Nachweis dieser Leistung kann auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden. Darüber hinaus gehören Ver­an­stal­tun­gen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als fakultätsübergreifende Lehr­ver­an­stal­tun­gen zu den Zusatz­quali­fika­tionen.

Jura_PruefgsSimulation_2014_02_18_MG_6548 ©Heide Fest / Pressestelle

Ziel
Sie sollen einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechts­be­ra­tung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die An­for­de­run­gen eines juris­ti­schen Berufs kennen lernen und nach Maßgabe Ihrer bereits er­wor­be­nen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.

Dauer
Das Praktikum dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es soll möglichst bei höchs­tens drei Stellen abgeleistet werden. Die Mindestdauer des Prak­ti­kums bei einer Stelle sollte vier Wochen nicht unterschreiten. Die prak­ti­sche Stu­dien­zeit ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit zu ab­sol­vie­ren. Als solche zählt auch ein universitäres Urlaubssemester, das nach­zu­wei­sen ist.

Stellen
Das Praktikum kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschl. Amts­an­walt­schaft), Ver­wal­tungs­be­hör­den des Bundes und der Länder ein­schließ­lich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Rechts­anwält/-innen, Notar/-innen sowie bei Rechtsabteilungen von Ge­werk­schaf­ten, Ver­bän­den und Wirt­schafts­un­ter­neh­men sowohl im gesamten Bun­des­gebiet als auch im Aus­land abgeleistet werden. Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss Voll­jurist oder Volljuristin sein bzw. bei praktischen Studienzeiten im Aus­land eine ent­spre­chen­de Qua­li­fi­ka­tion be­sit­zen und einen juristischen Beruf (rechtsanwendend, rechts­beratend oder richterlich) ausüben.

Nachweis
Die Ableistung des Praktikums ist anhand einer Bestätigung durch den Prak­ti­kums­geber und für den "Bachelor of Laws" auch anhand eines Prak­ti­kums­be­richts nachzuweisen.

10_02_2014Studi-Kommunikation_MG_6348 ©Heide Fest / Pressestelle

Im nationalen Recht setzen unsere Studienschwerpunkte be­son­dere Ak­zen­te, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.

Medienrecht
Ziel dieses Schwerpunkts ist es, Sie bereits während Ihrer Aus­bild­ung mit Pro­blemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu ma­chen und Sie dadurch auf eine mögliche spätere Tätigkeit in diesem Be­reich vor­zu­be­reiten.

Steuerrecht
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und euro­päi­schen Steuerrecht und erhalten Einblick in deren an­wen­dungs­orien­tierte Um­set­zung in der Praxis.

Hoersaal_Febr-2014_MG_5593 ©Heide Fest / Pressestelle

Für besondere Leistungen im Europarecht wird Ihnen das Zertifikat "Europarecht" ausgestellt. Das Zertifikat erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • an der Viadrina eine Klausur zu der 4stündigen Vorlesung "Euro­pa­recht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leis­tungs­nach­weise zu anderen europarechtlichen Lehr­ver­an­stal­tun­gen im Umfang von insg. min­des­tens 4 Se­mes­ter­wo­chen­stun­den er­bracht haben, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rah­men der uni­ver­si­tä­ren SPB-Püfung noch um die für die An­mel­dung zu dieser Hausarbeit erforderliche Se­mi­nar­ar­beit han­deln darf, und
  • im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Euro­pa­recht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ord­nung mindestens mit der Note "be­frie­di­gend" bestanden haben.

An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.

Hoersaal_Febr-2014_MG_5617 ©Heide Fest / Pressestelle

Unirep_logo ©PublishersWMV Unsere Fakultät bietet Ihnen ein fortlaufendes Universitätsrepetitorium (Unirep) an, das aus Repetitorien, Klausurenkurs, Probeexamen und Simu­lation der münd­lichen Prüfung besteht und im Wesentlichen den gesamten Pflicht­fach­stoff wiederholt und vertieft. So werden Sie optimal auf den staat­li­chen Teil der ersten ju­ris­ti­schen Prü­fung vor­bereitet.

Wissen aus erster Hand
Das Examensrepetitorium wird von den Pro­fes­sor/-innen der Viadrina getragen. Professor/-innen stellen in aller Regel die Exa­mens­klau­su­ren und korrigieren sie. Sie wissen daher am besten, welcher Stoff examens­relevant ist, sie haben das beste Gespür für aktuelle Entwicklungen.

Das Examensrepetitorium ist kostenlos.
Der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums ersetzt die Eigenarbeit nicht. Die Quote derjenigen Kandidat/-innen mit nicht bestandenen Examina ist bei kommerziellen Repetitor/-innen nicht geringer als im Gesamt­durch­schnitt aller Kandi­dat/-innen.

Inhaltliche Abstimmung
Das Examensrepetitorium hat den Anspruch, den gesamten examens­relevanten Stoff zu wiederholen und ggf. zu vertiefen. Die einzelnen Kursteile sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.

Fallorientierung
Im Mittelpunkt der einzelnen Kurse steht ein Fall. Be­spro­chen werden teils Originalklausuren, teils aktuelle Ent­schei­dun­gen. Lö­sungs­skiz­zen oder -hin­weise, Übersichten und Arbeitsblätter wer­den Ihnen zur Verfügung gestellt.

Kleingruppen
Die Kurse des Examensrepetitoriums sind keine Massen­ver­an­stal­tun­gen. So ist eine intensive Arbeit am Fall möglich. Aktive Mitarbeit ist er­wünscht und trägt wesentlich zum Lernerfolg bei.

Die erste juristische Prüfung dient der Feststellung, ob Sie das rechts­wis­sen­schaft­li­che Stu­dien­ziel er­reicht ha­ben und da­mit für den ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst (Re­fe­ren­da­riat) fach­lich ge­eig­net sind. Sie ist be­stan­den, wenn in der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung und in der uni­ver­si­tä­ren SPB-Prü­fung je­weils eine End­punkt­zahl von min­des­tens 4,00 Punk­ten er­reicht ist. Da­bei wird die End­punkt­zahl der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung zu 70 vom Hun­dert, die der uni­ver­si­tä­ren SPB-Prü­fung zu 30 vom Hun­dert ein­ge­rech­net.

Diagramm_Examen_neu ©euv - Martina Seidlitz

Seit 2007 müs­sen Sie Ihre Leis­tung­en aus der Schwer­punkt­be­reichs­aus­bil­dung in einer uni­ver­si­tä­ren Prü­fung nach­wei­sen. Da­mit wird der er­folg­rei­che Ab­schluss des Stu­diums in dem ge­wähl­ten SPB do­ku­men­tiert. Die SPB-Prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und aus einem münd­li­chen Teil. Der schrift­li­che Teil der Prü­fung besteht aus einer Haus­ar­beit. Das Wis­sen, das in den Fä­chern ver­mit­telt wird, die den Schlüs­sel- und Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen zu­zu­rech­nen sind, ist nicht Ge­gen­stand der SPB-Prü­fung. Der Nach­weis der Teil­nah­me an sol­chen Lehr­ver­an­stal­tun­gen ist je­doch Vor­aus­set­zung für die Zu­las­sung zur münd­li­chen Prü­fung im SPB.

Zur staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung wer­den Sie auf An­trag zu­ge­las­sen, wenn Sie die ent­spre­chen­den Zu­las­sungs­vor­aus­set­zung­en er­fül­len. Auch die staat­li­che Pflicht­fach­prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil. Im schrift­li­chen Teil sind 7 Auf­sichts­ar­bei­ten (je­weils 2 aus dem Öf­fent­li­chen Recht, Zi­vil­recht und Straf­recht so­wie eine aus dem Euro­pa­recht) an­zu­fer­ti­gen. Die münd­li­che Prü­fung be­steht aus einem 10minü­ti­gen Vor­trag mit einem an­schlie­ßen­den längs­tens 5minü­ti­gen Ver­tie­fungs­ge­spräch sowie 3 Prü­fungs­ge­sprä­chen in den Pflicht­fä­chern. Mit einem Vor­trag sol­len Sie ne­ben Rechts­kennt­nis­sen Ih­re Fä­hig­kei­ten zur münd­li­chen Dar­stel­lung recht­li­cher Fra­gen zei­gen. Die De­tails der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung re­gelt das Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ge­setz (BbgJAG) i.V.m. der Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ord­nung (BbgJAO).

Details wie z.B. Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen regelt immer die Stu­dien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der Homepage der Juris­ti­schen Fakultät unter "Rechtsvorschriften" finden.

alle_GD ©Heide Fest

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