Rechtswissenschaft (Jura)
Studieninhalt
Was Sie im Laufe Ihres Studiums erwartet, haben wir für Sie an dieser Stelle etwas detaillierter dargestellt.
Das Grundstudium dient der Einführung in die Grundlagen der Rechtswissenschaft (z.B. Deutsche oder Europäische Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie) und der Kernfächer des Rechts (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht).
Die Vorlesungen zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, die sogenannten Grundkurse, vermitteln Ihnen nicht nur die notwendigen fachlichen Rechtskenntnisse, sondern dienen auch dem Erwerb der spezifisch juristischen Arbeitsweise bei der praktischen Falllösung wie "Gutachtenstil" und "Subsumtionstechnik". Die Grundkurse werden von Arbeitsgemeinschaften zum praktischen Einüben des Stoffes und dieser Arbeitstechniken anhand praktischer Fälle begleitet, die von wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen geleitet werden. Im Rahmen des Kompetenztrainings erhalten Sie das nötige Rüstzeug für das wissenschaftliche Arbeiten.
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie besteht aus Vorlesungsabschlussklausuren, die zu den Grundkursen und Grundlagenfächern angeboten werden, und einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger.
Viele unserer Studierenden gehen nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung für ein oder zwei Semester an eine unserer über 170 Partneruniversitäten ins Ausland.
Das Grundstudium im Überblick |
1. Semester
Grundkurs I Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining I
Grundlagenfach
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
Kompetenztraining I
2. Semester
Grundkurs II Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Methodik Öffentliches Recht
Grundkurs II Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining II
Grundlagenfach
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
3. Semester
Einführung in das Verfahrensrecht
Grundkurs III Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs IV Zivilrecht
Grundkurs III Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs III Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach
Schlüsselqualifikation
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfänger/-innen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus 7 (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet) Grundkursklausuren und einer Grundlagenfachklausur sowie einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Strafrecht oder Zivilrecht.
Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Phasen, die in der Regel parallel zueinander verlaufen.
Sie werden zum einen weitere vertiefende Vorlesungen zu den Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht besuchen wie z.B. das Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Baurecht.
In dieser Phase des Studiums liegen auch die so genannten "großen Übungen" (Übungen für Fortgeschrittene) in den drei Kernfächern, in denen wiederum Fälle in Form von Klausuren zu lösen sind. Die "großen Übungen" sind ein Teil der zu absolvierenden Leistungskontrollen in den Kernfächern. Den anderen Teil, die Hausarbeiten für Fortgeschrittene, schreiben Sie in der vorlesungsfreien Zeit.
Zum anderen beginnt im Hauptstudium parallel dazu die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung.
Das Hauptstudium im Überblick |
4. Semester
Familienrecht
Zivilprozessrecht
Übung im Zivilrecht
Grundkurs IV Strafrecht
Übung im Strafrecht
Strafverfahrensrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungsprozessrecht
Polizeirecht
Kommunalrecht
Baurecht
Schlüssel-/Zusatzqualifikation
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Zivilrecht und Strafrecht
Praktische Studienzeit
5. Semester
Individualarbeitsrecht
Erbrecht
Handelsrecht
Gesellchaftsrecht
Übung im Öffentlichen Recht
Europrarecht + Arbeitsgemeinschaft
Völkerrecht
Kompetenztraining III
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Praktische Studienzeit
6. Semester
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
SPB-Seminar
7. Semester
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
8. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren
9. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren
Das Absolvieren der universitären SPB-Prüfung nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ebenso möglich.
Die universitäre Schwerpunktausbildung dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird im 6. und 7. Semester absolviert. Die Schwerpunktbereiche bestehen aus einem Pflicht- und Wahlpflichtteil bzw. Kern- und Ergänzungsfächern. Insgesamt müssen 14 Semesterwochenstunden im Rahmen der SPB-Ausbildung absolviert werden.
Aus acht Schwerpunktbereichen (SPB) können Sie entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen wählen:
Privat- und Wirtschaftsrecht (SPB 1), Strafrecht (SPB 2), Völkerrecht (SPB 3), Staat und Verwaltung (SPB 4), Europarecht (SPB 5), Polnisches Recht (SPB 6), Medienrecht (SPB 7) und Ausländisches und Internationales Recht (SPB 8).
Schema zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung zum Download als pdf-Datei
Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einem mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung sind Kenntnisse aus dem Pflicht- und besuchten Wahlpflichtteil bzw. aus den Kern- und Ergänzungsfächern nachzuweisen.
Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind.
Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen insbesondere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.
Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses. Der Nachweis dieser Leistung kann auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden. Darüber hinaus gehören Veranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als fakultätsübergreifende Lehrveranstaltungen zu den Zusatzqualifikationen.
Ziel
Sie sollen einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennen lernen und nach Maßgabe Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.
Dauer
Das Praktikum dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es soll möglichst bei höchstens drei Stellen abgeleistet werden. Die Mindestdauer des Praktikums bei einer Stelle sollte vier Wochen nicht unterschreiten. Die praktische Studienzeit ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Als solche zählt auch ein universitäres Urlaubssemester, das nachzuweisen ist.
Stellen
Das Praktikum kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschl. Amtsanwaltschaft), Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder einschließlich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Rechtsanwält/-innen, Notar/-innen sowie bei Rechtsabteilungen von Gewerkschaften, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch im Ausland abgeleistet werden. Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss Volljurist oder Volljuristin sein bzw. bei praktischen Studienzeiten im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen und einen juristischen Beruf (rechtsanwendend, rechtsberatend oder richterlich) ausüben.
Nachweis
Die Ableistung des Praktikums ist anhand einer Bestätigung durch den Praktikumsgeber und für den "Bachelor of Laws" auch anhand eines Praktikumsberichts nachzuweisen.
Im nationalen Recht setzen unsere Studienschwerpunkte besondere Akzente, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.
Medienrecht
Ziel dieses Schwerpunkts ist es, Sie bereits während Ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und Sie dadurch auf eine mögliche spätere Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten.
Steuerrecht
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht und erhalten Einblick in deren anwendungsorientierte Umsetzung in der Praxis.
Für besondere Leistungen im Europarecht wird Ihnen das Zertifikat "Europarecht" ausgestellt. Das Zertifikat erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie
- an der Viadrina eine Klausur zu der 4stündigen Vorlesung "Europarecht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leistungsnachweise zu anderen europarechtlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von insg. mindestens 4 Semesterwochenstunden erbracht haben, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rahmen der universitären SPB-Püfung noch um die für die Anmeldung zu dieser Hausarbeit erforderliche Seminararbeit handeln darf, und
- im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Europarecht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Juristenausbildungsordnung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden haben.
An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.
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Unsere Fakultät bietet Ihnen ein fortlaufendes Universitätsrepetitorium (Unirep) an, das aus Repetitorien, Klausurenkurs, Probeexamen und Simulation der mündlichen Prüfung besteht und im Wesentlichen den gesamten Pflichtfachstoff wiederholt und vertieft. So werden Sie optimal auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung vorbereitet. |
Wissen aus erster Hand
Das Examensrepetitorium wird von den Professor/-innen der Viadrina getragen. Professor/-innen stellen in aller Regel die Examensklausuren und korrigieren sie. Sie wissen daher am besten, welcher Stoff examensrelevant ist, sie haben das beste Gespür für aktuelle Entwicklungen.
Das Examensrepetitorium ist kostenlos.
Der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums ersetzt die Eigenarbeit nicht. Die Quote derjenigen Kandidat/-innen mit nicht bestandenen Examina ist bei kommerziellen Repetitor/-innen nicht geringer als im Gesamtdurchschnitt aller Kandidat/-innen.
Inhaltliche Abstimmung
Das Examensrepetitorium hat den Anspruch, den gesamten examensrelevanten Stoff zu wiederholen und ggf. zu vertiefen. Die einzelnen Kursteile sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Fallorientierung
Im Mittelpunkt der einzelnen Kurse steht ein Fall. Besprochen werden teils Originalklausuren, teils aktuelle Entscheidungen. Lösungsskizzen oder -hinweise, Übersichten und Arbeitsblätter werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Kleingruppen
Die Kurse des Examensrepetitoriums sind keine Massenveranstaltungen. So ist eine intensive Arbeit am Fall möglich. Aktive Mitarbeit ist erwünscht und trägt wesentlich zum Lernerfolg bei.
Die erste juristische Prüfung dient der Feststellung, ob Sie das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht haben und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) fachlich geeignet sind. Sie ist bestanden, wenn in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der universitären SPB-Prüfung jeweils eine Endpunktzahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht ist. Dabei wird die Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung zu 70 vom Hundert, die der universitären SPB-Prüfung zu 30 vom Hundert eingerechnet.
Seit 2007 müssen Sie Ihre Leistungen aus der Schwerpunktbereichsausbildung in einer universitären Prüfung nachweisen. Damit wird der erfolgreiche Abschluss des Studiums in dem gewählten SPB dokumentiert. Die SPB-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Hausarbeit. Das Wissen, das in den Fächern vermittelt wird, die den Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind, ist nicht Gegenstand der SPB-Prüfung. Der Nachweis der Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im SPB.
Zur staatlichen Pflichtfachprüfung werden Sie auf Antrag zugelassen, wenn Sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Auch die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind 7 Aufsichtsarbeiten (jeweils 2 aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht sowie eine aus dem Europarecht) anzufertigen. Die mündliche Prüfung besteht aus einem 10minütigen Vortrag mit einem anschließenden längstens 5minütigen Vertiefungsgespräch sowie 3 Prüfungsgesprächen in den Pflichtfächern. Mit einem Vortrag sollen Sie neben Rechtskenntnissen Ihre Fähigkeiten zur mündlichen Darstellung rechtlicher Fragen zeigen. Die Details der staatlichen Pflichtfachprüfung regelt das Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) i.V.m. der Juristenausbildungsordnung (BbgJAO).
Details wie z.B. Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen regelt immer die Studien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät unter "Rechtsvorschriften" finden.