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Rechtswissenschaft (Jura)

Berufsperspektiven

Nach der ersten juristischen Prüfung und einem zweijährigen Referendariat können Sie die zweite juristische Staatsprüfung ablegen. Danach steht Ihnen als Volljuristin oder Volljurist ein breites Spektrum an Beschäftigungs­mög­lich­keiten offen.

Jessi_Julia_Bibliothek ©Heide Fest

Die zweite juristische Staatsprüfung ist Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe wie Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Notar/Notarin oder eine Tätigkeit als Juristin oder Jurist in Banken, Versicherungen, Rechts- oder Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen oder im öffentlichen Dienst.

Unser Absolvent des Studiengangs Rechtswissenschaft, Robert Fechner, der sich für den Anwaltsberuf entschieden hat, blickt kurz zurück.

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