
European Studies
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Das Studium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der MES ist ein zulassungsfreier Studiengang. Die generelle Einschreibefrist endet für das Wintersemester am 15. September und für das Sommersemester am 15. März.
Die Zulassung zum Masterstudium „European Studies“ erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Charakter des Erststudiums bestimmt die Zuteilung in einen von vier Zentralbereichen, die disziplinäre Vertiefung. Die inhaltlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einem Zentralbereich sind folgende:
- Kultur: mind. 30 ECTS in Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Literatur- und Sprachwissenschaft oder verwandten Fächern
- Politik: mind. 30 ECTS in Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie, Sozialgeographie oder verwandten Fächern
- Recht: 1. Juristische Prüfung oder 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen
- Wirtschaft: Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mind. 30 ECTS in Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Mikroökonomie oder Makroökonomie
- Die Unterrichtssprachen des Studiums sind Deutsch und Englisch. Entsprechende Sprachkenntnisse müssen vor Antritt des Studiums nachgewiesen werden. Für Muttersprachler entfällt diese Voraussetzung.
Hinweis: Für die Einschreibung in den Master of European Studies müssen nur die Voraussetzungen für einen der vier Zentralbereiche erfüllt sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zulassungsamts oder in der Studienspezifischen Zulassungsordnung.
Bei weiteren Fragen zur formalen Einschreibung wenden Sie sich an das Zulassungsamt unter: zulassung@europa-uni.de.
Bei weiteren Fragen zu den inhaltlichen Voraussetzungen sowie den drei Doppelstudiengängen wenden Sie sich an das Koordinationsbüro unter: geiger@europa-uni.de