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Hochschulzugangsberechtigung

Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, ist, wer eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann: 

Qualifikation berechtigt für
allgemeine Hochschulreife alle Studienrichtungen
fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung
Fachhochschulreife alle Studienrichtungen
fachgebundene Fachhochschulreife nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung
berufsqualifizierender Hochschulabschluss alle Studienrichtungen
bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Berechtigung alle Studienrichtungen
Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Unterrichtsstunden alle Studienrichtungen
Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mind. 400 Unterrichtsstunden alle Studienrichtungen
Abschluss einer Fachschule oder einer vergleichbaren Ausbildung alle Studienrichtungen
eine mit den genannten Qualifikationen vergleichbare Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerische oder pädagogische Berufe alle Studienrichtungen
Beruflich Qualifizierte - Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das Studium geeignete Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung
Zugelassen werden kann auch, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genannten Qualifikationen entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist.