Hochschulzugangsberechtigung
Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, ist, wer eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
Qualifikation | berechtigt für |
allgemeine Hochschulreife | alle Studienrichtungen |
fachgebundene Hochschulreife | nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung |
Fachhochschulreife | alle Studienrichtungen |
fachgebundene Fachhochschulreife | nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung |
berufsqualifizierender Hochschulabschluss | alle Studienrichtungen |
bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Berechtigung | alle Studienrichtungen |
Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Unterrichtsstunden | alle Studienrichtungen |
Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mind. 400 Unterrichtsstunden | alle Studienrichtungen |
Abschluss einer Fachschule oder einer vergleichbaren Ausbildung | alle Studienrichtungen |
eine mit den genannten Qualifikationen vergleichbare Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerische oder pädagogische Berufe | alle Studienrichtungen |
Beruflich Qualifizierte - Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das Studium geeignete Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung | nur zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung |