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Soziokulturelle Studien


Voraussetzungen

  • Das Masterstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschul-
    abschluss im Umfang von
    mind. 180 ECTS-Credits voraus, in dem
    Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Credits
    mit einschlägigem sozialwissenschaftlichen Bezug
    (z.B. Sozial- und
    Kulturanthropologie, Wirtschafts- und Sozialgeographie, Soziologie,
    Politologie) nachgewiesen wurden. Der Nachweis über den ersten berufs-
    qualifizierenden Abschluss ist durch Vorlage einer amtlich beglaubigten
    Kopie
    desselben zu erbringen.

    Bitte beachten Sie: 
    Zur Einschätzung der Einschlägigkeit der 30 ECTS reichen Sie bitte ein Transcript of Records (von Ihrer Hochschule bestätigt) ein. 

     
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorlegen.
     
  • Darüber hinaus wird für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums sowie zur
    Rezeption und Diskussion der einschlägigen Fachliteratur die Studierfähig-
    keit in englischer Sprache vorausgesetzt. Aus diesem Grund werden bei allen
    Studierenden Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau von UNIcert II bzw.
    B2
    des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt.

    Bitte beachten Sie:
    • Als Äquivalente zum UNIcert II in Englisch werden offizielle Sprachzertifikate
      (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge) oder Zertifikate universitärer Sprach-
      zentren sowie die explizite Ausweisung von B2 in Englisch auf dem
      Bachelorzeugnis anerkannt.

      Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Studiengangsleitung.

      Nicht anerkannt
      werden:
      - Abiturzeugnisse
      - DAAD-Sprachzeugnisse
      - Volkshochschulkurse sowie -zertifikate.

    • Sprachnachweise müssen spätstens zur Einschreibung vorgelegt werden.
     
  • HINWEISE ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN