
Sprache – Medien – Gesellschaft
Sprachnachweise/Äquivalente
Als Äquivalente zum UNIcert II werden offizielle Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge, TOEIC, DALF, DELF, DELE) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 auf dem Bachelorzeugnis anerkannt.
Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Studiengangsleitung.
Nicht anerkannt werden:
- Abiturzeugnisse
- DAAD-Sprachzeugnisse
- Volkshochschulkurse sowie -zertifikate.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können in diesem Rahmen Deutsch als eine der geforderten Fremdsprachen geltend machen. Dies erfolgt über den Nachweis der DSH bzw. eines vergleichbaren Abschlusses (gemäß § 1 Abs. 3 und 4 der DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)).