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Literaturwissenschaft: Ästhetik – Literatur – Philosophie


Voraussetzungen

  • Das Masterstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von mind. 180 ECTS-Credits voraus, in dem Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Credits in den Fächern Literaturwissenschaft, Philosophie oder anderen kulturwissenschaftlichen Fächern erbracht worden sind. Der Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben zu erbringen.

    Bitte beachten Sie: 

    Zur Einschätzung der Einschlägigkeit der 30 ECTS reichen Sie bitte ein Transcript of Records (von Ihrer Hochschule bestätigt) ein. 
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die nicht in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorlegen.

  • Darüber hinaus werden für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums sowie zur Rezeption und Diskussion der einschlägigen Primär- und Fachliteratur neben Deutsch Sprachkenntnisse in einer europäischen Sprache auf dem Niveau von UNIcert II bzw. von B2 und in einer weiteren europäischen Sprache auf dem Niveau von UNIcert I bzw. B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt. Eine Sprache davon muss Englisch sein.

  • Für die Zulassung zum Double-Degree: Philosophie und Kulturwissen-schaften (in Kooperation mit der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne) werden diesbezüglich ein Nachweis über das Sprachniveau von B2 in Französisch sowie der Nachweis über das Niveau von B1 in Englisch vorausgesetzt.

    Bitte beachten Sie:
    - Sprachnachweise müssen spätstens zur Einschreibung vorgelegt werden.  

  • HINWEISE ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN