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Europäisches Wirtschaftsrecht


Bewerbung und Fristen

Fristen

Bewerbungsunterlagen

Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber*innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:

  • Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hoch­schule grundsätzlich im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punk­ten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleich­wertig anerkannt werden, wenn sie die für die er­folg­reiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kennt­nisse vermitteln und rechts­wis­sen­schaft­liche Bezüge aufweisen (s. § 3 der Zugangs- und Zu­las­sungs­ordnung des Studienganges).
  • Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union be­zie­hen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehr­ver­an­stal­tun­gen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hoch­schul­abschluss füh­ren­den Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semester­wochen­stunden (SWS).

  • Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vor­lie­gen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
    Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei viaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.

Studieninteressierten mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS wird das Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" empfohlen, um die feh­len­den ECTS zu erlangen.
 

Gebühren

Der Master-Studiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" ist gebührenfrei, d.h., dass ausschließlich ein Semesterbeitrag (keine Studiengebühr!) erhoben wird.