
Deutsch-Polnisches Jura-
studium | Polsko-Niemieckie Studia Prawnicze
Sprachliche Vorbereitung | Przygotowanie językowe
Sprachliche Voraussetzungen
Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten. Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:
- durch die DSH-Prüfung*, die Sie direkt an der Viadrina absolvieren können, oder
- wenn Sie bereits über ein DSH-Äquivalent verfügen.
Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie! Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und methodische Vorbereitung auf das Studium.
Unsere Programme richten sich an Studieninteressierte, die:
- bereits über ein Abiturzeugnis verfügen oder spätestens während der Bewerbungsfrist ihr Abitur** absolvieren werden,
- ein allgemeinbildendes Lyzeum (Liceum Ogólnokształcące)** absolviert haben und
- im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B1 (Viadrina College Sprachkurs) oder B2/C1 (Viadrina Law Track) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben.
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* | DSH = Deutsche Sprachprüfung für Hochschulstudierende, die vor Aufnahme des Studiums erfolgreich absolviert sein muss. |
** | Wenn Sie das Internationale Abitur (IB, International Baccalaureate) absolviert oder eine andere Schule als Liceum Ogólnokształcące besucht haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt noch vor Ihrer Bewerbung Frau Karolina Ochniowska - ochniowska@europa-uni.de. |
Bewerbung
Für die beiden Programme vom Viadrina College können Sie sich vom 1. April bis zum 1. Juni bewerben.
➤ Bewerbungsformulare: auf Englisch | auf Deutsch
Bei Ihrer Bewerbung wird vorausgesetzt, dass Sie ein entsprechendes Sprachniveau nachweisen können, indem Sie entweder ein Sprachzertifikat oder eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer Schule oder Sprachschule vorlegen, die von Ihrer Deutschlehrerin/Schulleiterin oder von Ihrem Deutschlehrer/Schulleiter unterschrieben sein soll. Eine Vorlage für solch eine Bescheinigung stellen wir Ihnen gern auf Polnisch und auf Deutsch zur Verfügung. Falls Sie sich vor der Bewerbung selbst testen möchten, können Sie die nachfolgende, unverbindliche Einstufungsmöglichkeit nutzen: Testen Sie Ihr Deutsch.
Für den Fall, dass Sie Ihr Abitur absolviert, ihr Zeugnis aber noch nicht erhalten haben, reichen Sie bei der Bewerbung Ihr letztes Schulzeugnis ein.
Wenn Sie die polnische Staatsangehörigkeit haben und über einen polnischen Personalausweis verfügen, ist dieser auch ausreichend. Falls Sie keinen polnischen Personalausweis haben, kontaktieren Sie bitte college@europa-uni.de.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Sprachkenntnisse auf der Grundlage eines Einstufungstests und im Rahmen eines Kennenlerngesprächs überprüft. Das Ergebnis des Einstufungstests und der Verlauf des Gesprächs entscheiden darüber, ob Sie am Viadrina Law Track oder Viadrina College Sprachkurs teilnehmen können. Wie unterscheiden sich die beiden Kurse? Das können Sie anhand der unten stehenden Tabelle erfahren:
Die Programmkosten beider Kurse werden von der Europa-Universität Viadrina (EUV) übernommen. Deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind von Teilnehmer/-innen selbst zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, während des Kurses in polnischen Studentenwohnheimen zu Studierendenpreisen zu wohnen.
- Studierendenausweis von der EUV
(Sie können sich damit ISIC ausstellen lassen, mit der polnische Staatsangehörige, die im Ausland studieren, 51% Ermäßigung bei PKP haben.), - Studierendenpreise an der Mensa von EUV,
- freie Nutzung der Universitätsbibliothek,
- Semesterticket, mit dem man in Frankfurt (Oder), Brandenburg und Berlin kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen darf.
Sie haben noch Fragen?
Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Polnischen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden. Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen in unseren FAQ zusammengefasst.