
Deutsch-Polnisches Jura-
studium | Polsko-Niemieckie Studia Prawnicze
Sprachliche Vorbereitung | Przygotowanie językowe
Sprachliche Voraussetzungen
Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten. Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:
- durch die DSH-Prüfung, die Sie direkt an der Viadrina absolvieren können, oder
- wenn Sie bereits über ein DSH-Äquivalent verfügen.
Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie!Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und methodische Vorbereitung auf das Studium an. Für das Viadrina College können Sie sich bis zum 1.6.2022 bewerben.
➤ | Bewerbungsformulare: |
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Sprachkenntnisse auf der Grundlage eines Einstufungstests und im Rahmen eines Kennenlerngesprächs überprüft. Das Ergebnis des Einstufungstests und der Verlauf des Gesprächs entscheiden darüber, ob Sie am Viadrina Law Track oder Viadrina Intensive Track teilnehmen können. Wie unterscheiden sich die beiden Kurse? Das können Sie anhand dieser Tabelle erfahren:
➤ | Falls Sie sich vor der Bewerbung selbst testen möchten, können Sie die nachfolgende, unverbindliche Einstufungsmöglichkeit nutzen: Testen Sie Ihr Deutsch. |
Sie haben noch Fragen?
Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Polnischen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden. Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen in unseren FAQ zusammengefasst.