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Deutsch-Polnisches Jura-
studium | Polsko-Niemieckie Studia Prawnicze


Sprachliche Vorbereitung | Przygotowanie językowe

flag-poland ©royalty free 4vector.com  Przygotowanie językowe

Sprachliche Voraussetzungen

Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten. Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Euro­päi­schen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:

Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie! Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und metho­di­sche Vorbereitung auf das Studium.

Unsere Programme richten sich an Studieninteressierte, die:

  • bereits über ein Abiturzeugnis verfügen oder spätestens wäh­rend der Bewerbungsfrist ihr Abitur** absolvieren werden,
  • ein allgemeinbildendes Lyzeum (Liceum Ogólnokształcące)** ab­solviert haben und
  • im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B1 (Viadrina College Sprachkurs) oder B2/C1 (Viadrina Law Track) nach dem Ge­meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben.

_____

* DSH = Deutsche Sprachprüfung für Hochschulstudierende, die vor Auf­nahme des Studiums erfolgreich absolviert sein muss.
** Wenn Sie das Internationale Abitur (IB, International Baccalaureate) ab­sol­viert oder eine andere Schule als Liceum Ogólnokształcące besucht haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt noch vor Ihrer Bewerbung Frau Karolina Ochniowska - ochniowska@europa-uni.de.

Bewerbung

Für die beiden Programme vom Viadrina College können Sie sich vom 1. April bis zum 1. Juni bewerben.

Bewerbungsformulare: auf Englisch | auf Deutsch

Wie kann ich mein Sprachniveau bei der Bewerbung nachweisen?
Bei Ihrer Bewerbung wird vorausgesetzt, dass Sie ein entsprechendes Sprach­niveau nachweisen können, indem Sie entweder ein Sprachzertifikat oder eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer Schule oder Sprachschule vorlegen, die von Ihrer Deutschlehrerin/Schulleiterin oder von Ihrem Deutschleh­rer/Schul­leiter unter­schrieben sein soll. Eine Vorlage für solch eine Bescheinigung stellen wir Ihnen gern auf Polnisch und auf Deutsch zur Verfügung. Falls Sie sich vor der Bewerbung selbst testen möchten, können Sie die nachfolgende, unverbindliche Einstufungsmöglichkeit nutzen: Testen Sie Ihr Deutsch.
Mein Abiturzeugnis liegt noch nicht vor. Was nun?
Für den Fall, dass Sie Ihr Abitur absolviert, ihr Zeugnis aber noch nicht erhalten haben, reichen Sie bei der Bewerbung Ihr letztes Schulzeugnis ein.
Ich besitze keinen Reisepass. Muss ich mir einen ausstellen lassen?
Wenn Sie die polnische Staatsangehörigkeit haben und über einen polnischen Personalausweis verfügen, ist dieser auch ausreichend. Falls Sie keinen pol­ni­schen Personalausweis haben, kontaktieren Sie bitte college@europa-uni.de.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Sprachkenntnisse auf der Grund­lage eines Einstufungstests und im Rahmen eines Kennenlerngesprächs über­prüft. Das Ergebnis des Einstufungstests und der Verlauf des Gesprächs ent­scheiden darüber, ob Sie am Viadrina Law Track oder Viadrina College Sprach­kurs teilnehmen können. Wie unterscheiden sich die beiden Kurse? Das können Sie anhand der unten stehenden Tabelle erfahren:

SprachlVorbereitung ©EUV - Bartosz Jagura

Wie viel kostet der Kurs?
Die Programmkosten beider Kurse werden von der Europa-Universität Viadrina (EUV) übernommen. Deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind von Teilnehmer/-innen selbst zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, während des Kurses in polnischen Stu­den­ten­wohn­hei­men zu Studierendenpreisen zu wohnen.
Die Besonderheit beim Jahreskurs ist, dass die Teilnehmer/-innen während der Studienvorbereitung an der EUV als College-Studierende immatrikuliert werden. Das ist mit der Zahlung der Immatrikulationsgebühr (Semesterbeitrag) ver­bun­den, die ca. 330 Euro pro Semester beträgt. Diese Kosten müssen die Teil­neh­me­r/-innen selbst finanzieren, profitieren aber von folgenden Vorteilen:
  • Studierendenausweis  von der EUV
    (Sie können sich damit ISIC ausstellen lassen, mit der polnische Staats­an­ge­hö­ri­ge, die im Ausland studieren, 51% Ermäßigung bei PKP haben.),
  • Studierendenpreise an der Mensa von EUV,
  • freie Nutzung der Universitätsbibliothek,
  • Semesterticket, mit dem man in Frankfurt (Oder), Brandenburg und Berlin kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen darf.

Sie haben noch Fragen?

Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Pol­ni­schen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden. Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen in unseren FAQ zusammengefasst.

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