
Deutsch-Polnisches Jura-
studium | Polsko-Niemieckie Studia Prawnicze
Studienstruktur
3 Abschlüsse in 5 Jahren
Das Deutsch-Polnische Jurastudium beinhaltet drei Studiengänge:
Die Grundlage des Deutsch-Polnischen Jurastudiums bildet der gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań geführte einheitliche 5-jährige Studiengang "Magister des Rechts". Dieser Studiengang wird mit dem polnischen akademischen Grad "magister - mgr" abgeschlossen, der insbesondere eine weiterführende Praxisausbildung in Polen (aplikacja) ermöglicht.
Mit den bei den Studiengängen "Bachelor | Master of German and Polish Law" vorgesehenen Abschlüssen "Bachelor of Laws - LL.B." und "Master of Laws - LL.M." wird insbesondere der Anteil der Ausbildung im deutschen Recht im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums eigens zertifiziert. Bereits der Abschluss eines "Bachelor of Laws - LL.B." ermöglicht u.a. den Einstieg in den gehobenen (Beamten-)Dienst.
Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich hervorragend mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kombinieren. Die Studiengänge haben im Wesentlichen den gleichen Studienplan. Sie können deshalb parallel absolviert werden - und das Ganze ohne Doppelbelastung!
Auf der Website der Viadrina finden Sie zur besseren Orientierung die Studienverlaufs- und Modulpläne sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums.