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Deutsch-Polnisches Jura-
studium | Polsko-Niemieckie Studia Prawnicze


Studienstruktur

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3 Abschlüsse in 5 Jahren

Das Deutsch-Polnische Jurastudium beinhaltet drei Studiengänge:

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Die Grundlage des Deutsch-Polnischen Jurastudiums bildet der gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań geführte einheitliche 5-jäh­ri­ge Studiengang "Magister des Rechts". Dieser Studiengang wird mit dem pol­ni­schen akademischen Grad "magister - mgr" abgeschlossen, der ins­be­son­dere eine weiterführende Praxisausbildung in Polen (aplikacja) er­mög­licht.

Mit den bei den Studiengängen "Bachelor | Master of German and Polish Law" vorgesehenen Abschlüssen "Bachelor of Laws - LL.B." und "Master of Laws - LL.M." wird insbesondere der Anteil der Ausbildung im deutschen Recht im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums eigens zertifiziert. Bereits der Abschluss eines "Bachelor of Laws - LL.B." ermöglicht u.a. den Einstieg in den gehobenen (Beamten-)Dienst.

Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich hervorragend mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kom­bi­nie­ren. Die Studiengänge haben im Wesentlichen den gleichen Studien­plan. Sie können deshalb parallel absolviert werden - und das Ganze ohne Doppel­be­las­tung!

Auf der Website der Viadrina finden Sie zur besseren Orientierung die Studien­verlaufs- und Modulpläne sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studien­gänge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums.

DSC_6297 ©Collegium Polonicum

Haben Sie noch Fragen oder Zweifel? Dann wen­den Sie sich bitte an unsere Studien­fach­beratung.

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