
In den Studiengang Rechts-
wissenschaft integrierter
Bachelorabschluss
Wer kann ihn erwerben?
Alle Jura-Studienanfänger/-innen können die Bachelorleistungen schrittweise (spätestens bis zum 12. Fachsemester) erbringen und erhalten dann den begehrten Titel "Bachelor of Laws" (LL.B.).
Was müssen Sie dafür tun?
Sie müssen bei uns in Frankfurt (Oder) Jura studieren und grundsätzlich alle Leistungen erbringen, die Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung sind.
Hinzu kommen die erfolgreich absolvierte Klausur im Europarecht und weitere 15 ECTS aus nichtjuristischen Veranstaltungen entweder an der Kulturwissenschaftlichen oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Bei den wirtschafts- oder kulturwissenschaftlichen Veranstaltungen reicht es aus, in einer Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis zu erwerben (6 ECTS) und drei weitere zweistündige Lehrveranstaltungen zu belegen (3 x 3 ECTS).
Zur Veranschaulichung
Unsere Schemata zu beiden Varianten des Ablaufs des Studiums der Rechtswissenschaft sollen Ihnen verdeutlichen, dass neben den im Rahmen des Jurastudiums üblichen Leistungen ausschließlich die oben genannten für den Erwerb des LL.B. zusätzlich zu erbringen sind:
Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft (inklusive LL.B.) | ||
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universitäre SPB-Prüfung vor staatlicher Pflichtfachprüfung |
staatliche Pflichtfachprüfung vor universitärer SPB-Prüfung |
Hinweis für Studierende, die an die Viadrina wechseln wollen:
Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem primären Ziel des Erwerbs des integrierten LL.B. ist bis zum 12. Fachsemester möglich. Die Juristische Fakultät kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelorabschluss nach der geltenden Prüfungsordnung und ggf. nach Anerkennung von Prüfungsleistungen des vorangegangenen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft insbesondere die Anfertigung der Bachelorarbeit und den Besuch von Lehrveranstaltungen, für die eine vorherige elektronische Anmeldung erforderlich ist (insb. Zusatz- und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen).
Nach erfolgter Immatrikulation ist ein Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen an den Prüfungsausschuss zu stellen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei unserer Studienfachberatung.
Die Prüfungsordnung für den in den Studiengang Rechtswissenschaft integrierten Abschluss "LL.B." finden Sie auf der Homepage der Viadrina.